+49 (0)7251 / 3228672

info@primusfinance.de

digitaler berater

primus finance app

Mission

Beratung

Leistungen

Unsere Mandanten

Team

Werte

Finanzplanung

Immobilien

Finanzierung

Absicherung

Finanzielle Bildung

Warum Aktienfonds?

Die Kraft des Zinseszins

Was bedeutet Rendite

Was bedeutet Risiko?

Die 10 größten Anlegerfehler

Die primus finance GmbH ist Honorar-Finanzanlagenberater nach §34h GewO

Seit Anbeginn der Geschäftstätigkeit beraten wir bei der primus finance GmbH auf Honorarbasis. Das bedeutet, unsere Mandantinnen und Mandanten bezahlen für unsere Beratung ein einmaliges Honorar und für die Verwaltung des Vermögens ein Betreuungshonorar.


Was hat sich nun geändert?


Im Prinzip nicht viel. Wir tun das, was wir bislang auch taten. Allerdings nun mit der Eintragung §34h GewO (Gewerbeordnung) im Vermittlerregister der IHK.


Was bedeutet das?


Jeder Finanzberater kann für sich entscheiden, ob er auf Honorarbasis oder Provisionsbasis arbeitet. Für uns ist die Beratung gegen Honorar im Finanzbereich der einzig richtige Weg, denn nicht nur, dass die Mandantinnen und Mandanten dadurch eine Menge Geld sparen, sondern auch die Unabhängigkeit und die Transparenz sind ganz entscheidende Punkte hierbei.


Ein Honorarberater wird, wenn er seine Arbeit richtig macht, immer im Sinne der Mandanten arbeiten, offen kommunizieren, was er von seinen Mandanten an Geld dafür bekommt und vollkommen unabhängig in der Auswahl der Finanzanlagen sein.


Ein Provisionsberater verdient das Geld nicht durch eine direkte Bezahlung durch die Mandanten, sondern er erhält eine Provision von der Gesellschaft, deren Finanzanlagen er vermittelt hat. Nicht nur, dass die Provisionen in den meisten Fällen sehr viel teurer sind und nicht zuletzt dadurch auch die Rendite der Finanzanlage leidet, sondern auch die Intransparenz, dass die Mandanten in den häufigsten Fällen gar nicht wissen, was der Berater an Ihnen verdient, sind ein großes Manko. Zu guter Letzt ist vor allem der Interessenskonflikt, ein Hauptproblem, da unterschiedliche Gesellschaften unterschiedliche Provisionssätze zahlen und hierdurch die Unabhängigkeit der Beratung massiv gefährdet ist.


So, im Grunde kann sich jeder Finanzberater entscheiden, wie er vorgeht.


Wir nicht!


Wir sind eingetragene Honorar-Finanzanlagenberater nach §34 h GewO und dürfen deshalb weder Abschlussprovisionen, noch laufende Provisionen oder Kickback-Zahlungen bei Finanzanlagen annehmen. Das bedeutet, dass wir die Art und Weise unserer Beratung, nämlich auf Honorarbasis, sozusagen verbrieft haben.


Von insgesamt über 200.000 Finanzberatern in Deutschland gibt es gerade einmal knapp 300 eingetragene Honorar-Finanzanlagenberater nach §34 h GewO und wir sind einer davon. Der Begriff ‘Honorar-Finanzanlagenberater’ ist geschützt und darf in dieser Wortzusammensetzung nur von eingetragenen Honorarberatern eingesetzt werden, woran man erkennen soll, dass es sich hierbei um einen Berater handelt, der im Sinne seiner Mandantinnen und Mandanten handelt.


Also Augen auf bei der Wahl des passenden Finanzberaters…