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Sparerfreibetragerhöhung

Ohne Frage ein wunderbar deutsches Wort: Sparerfreibetragerhöhung

Zum 01.01.2023 wurde der Sparerfreibetrag (Sparerpauschbetrag) von 801,00 € pro Jahr für Singles auf 1.000,00 € pro Jahr erhöht. Im Umkehrschluss wurde damit der Sparerfreibetrag für zusammen veranlagte Ehegatten oder Lebenspartner auf von 1.602,00 € pro Jahr auf 2.000,00 € pro Jahr erhöht. Das bedeutet für die Sparer, dass sie auf Kapitalerträge bis 1.000,00 € pro Jahr keine Steuer entrichten müssen. Erst ab 1.001,00 € pro Jahr ist der Betrag über 1.000,00 € (in diesem Fall 1,00 €) mit 25% abgeltungssteuerpflichtig. Von 1,00 € wandert somit 0,25 € an den Staat und 0,75 € bleiben beim Sparer.

Bei bestimmten Anlagemodellen wie z.B. Aktienfonds mit einem Aktienanteil von mind. 51% sind die Kapitalerträge darüber hinaus bis zu 30% abgeltungssteuerbefreit. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit einen lebensversicherungsähnlichen Mantel darum zu legen, der dafür sorgt, dass wenn das Geld aus den Fonds erst ab dem 62. Lebensjahr ausbezahlt wird, bis zu 50% der Kapitalerträge von der Abgeltungssteuer befreit sind. Der Staat fördert somit langfristiges Sparen und die Vorsorge für das Alter.

Wenn es darum geht zu prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, steuertechnisch effiziente Analgestrategien zu erarbeiten und zusätzlich die enorme Renditekraft der Weltwirtschaft zu nutzen, vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin, ob digital oder vor Ort, klicken Sie auf unseren gelben Telefonbutton und sichern Sie sich Ihren Termin.